Gemeinsamer Antrag 2027 in Baden-Württemberg: Fristen und Termine
Im Antragsjahr 2026 lief FIONA ab dem 9. März, die Frist für den Gemeinsamen Antrag endete am 15. Mai, verspätet ging es mit Kürzungen bis 31. Mai, korrigiert werden konnte bis 30. September. Für 2027 hat das Land noch keine Termine bekannt gegeben, erwartet wird derselbe Ablauf.
Der Gemeinsame Antrag hat jedes Jahr denselben Rhythmus: FIONA öffnet im Frühjahr, Mitte Mai endet die Frist, danach folgen Nachmeldungen, Korrekturen und im Herbst die Mindesttätigkeit. Hier stehen die Termine des Antragsjahres 2026, so wie das Land sie veröffentlicht hat, und was davon für 2027 zu erwarten ist.
Die Termine 2026
- 9. März 2026: FIONA ist für den Gemeinsamen Antrag 2026 freigeschaltet.
- 15. Mai 2026: Letzter Tag für die rechtzeitige Einreichung über FIONA, einschließlich der antragsbegründenden Unterlagen.
- 16. bis 31. Mai 2026: Einreichung noch möglich, aber mit Kürzungen der Beihilfen. Nach dem 31. Mai wird der Antrag als verfristet abgelehnt.
- bis 31. Mai 2026: Einzelne Schläge nachmelden und Unterlagen ändern oder nachreichen, ohne Kürzung. Tiere können nicht nachgemeldet werden.
- bis 30. September 2026: Antragsangaben ändern, auch an fristgerecht beantragten Schlägen, ohne Kürzung. Auch eine ganze oder teilweise Rücknahme ist bis dahin möglich.
- ab 1. Oktober 2026: Der Gemeinsame Antrag kann nicht mehr eingereicht werden. Nachweise gehen weiter über „Nachweise einreichen“.
- bis 15. November 2026: Die Mindesttätigkeit auf den landwirtschaftlichen Flächen muss erbracht sein.
Die Kürzung bei verspäteter Einreichung beträgt laut Terminkalender des Landes 1 % je Kalendertag Verspätung.
Was „einreichen“ bedeutet
Eingereicht ist der Antrag erst, wenn Sie in FIONA die Einreichung abschließen. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung, die FIONA in Ihrer Dokumentenablage ablegt. Wenn Sie den Antrag danach noch ändern, zum Beispiel weil Sie einen Schlag nachmelden, müssen Sie ihn erneut einreichen. Erst dann wird die Änderung wirksam. Unveränderte Teile behalten ihr ursprüngliches Einreichdatum.
Korrekturen bis 30. September
Ab Mitte Juni zeigt FIONA weitere Feststellungen aus den Verwaltungskontrollen und dem Flächenmonitoring an. Das Land empfiehlt, unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ regelmäßig nachzusehen. Korrekturen an fristgerecht beantragten Schlägen sind bis 30. September möglich und führen dann nicht zu Abzügen.
Zwei Grenzen gelten dabei:
- Hat die untere Landwirtschaftsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder bei einer Kontrolle auf einen Verstoß hingewiesen, sind Änderungen für die betroffenen Teile nicht mehr möglich.
- Ändern sich nach dem 30. September die tatsächlichen Verhältnisse, melden Sie das der unteren Landwirtschaftsbehörde über das Antragstellerpostfach.
Was für 2027 zu erwarten ist
Die Termine für das Antragsjahr 2027 hat das Land noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Erwartet wird ein Ablauf wie 2026:
- FIONA öffnet im März 2027 (erwartet),
- die Frist für den Gemeinsamen Antrag liegt Mitte Mai 2027 (erwartet),
- verspätet mit Kürzungen geht es bis Ende Mai 2027, Korrekturen bis Ende September 2027 (erwartet).
Verbindlich sind nur die Termine, die das Land bekannt gibt. Wir tragen sie hier ein, sobald sie feststehen.
Unser Rat
Bereiten Sie den Antrag vor, bevor FIONA öffnet. Mit dem Flächenverzeichnis des Vorjahres als CSV-Datei gehen Sie Ihre Schläge schon im Winter durch, ohne Fristdruck. Bei fachlichen Fragen hilft die untere Landwirtschaftsbehörde in Ihrem Landratsamt, bei technischen Problemen mit FIONA der Benutzerservice des LGL.
Quellen
- Land Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 30.04.2026: Fristende für Gemeinsamen Antrag 2026 am 15. Mai 2026https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fristende-fuer-gemeinsamen-antrag-2026-am-15-mai-2026
- Land Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 17.07.2026: Gemeinsamen Antrag 2026 bis 30. September korrigierenhttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gemeinsamen-antrag-2026-bis-30-september-korrigieren
- LEL Schwäbisch Gmünd: Terminkalender 2026, Gemeinsamer Antrag und Konditionalität (Stand 18.12.2025), Nr. 1 bis 5https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E-2137925893/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/GA/Terminkalender/Terminkalender.pdf
- FIONA Wegweiser 2026, Kapitel 4.13 „Einreichen Gemeinsamer Antrag“ (Seite 34 und 35)https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E1280782882/MLR.LEL/PB5Documents/fiona/2026/Merkblaetter/FIONA%20Wegweiser%202026.pdf
Prüfen Sie Ihre Flächen vor der Abgabe.
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