Nutzungscode und Nutzcodeliste 2026: so finden Sie den richtigen Code
Der Nutzungscode (NC) ist die dreistellige Nummer der Kultur, die Sie im Flächenverzeichnis in FIONA für jeden Schlag angeben, zum Beispiel 115 für Winterweichweizen. Anzugeben ist die Hauptkultur, also die Kultur, die zwischen 1. Juni und 15. Juli am längsten auf der Fläche steht. Alle Codes stehen in der Nutzcodeliste auf foerderung.landwirtschaft-bw.de; die Liste für 2026 trägt den Stand 19. Februar 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Code hat in der Spalte „Art“ eine feste Einstufung: AL Ackerland, GL Dauergrünland, DK Dauerkulturen oder S nichtlandwirtschaftliche Fläche.
- Eine Wiese ist als Dauergrünland NC 451 (Art GL), nach einer Neueinsaat vor weniger als 5 Jahren NC 441 (Art AL).
- Kleegras mit mehr als 50 % Leguminosen im Bestand bekommt NC 434, bei weniger NC 422.
- Die Nutzcodeliste 2026 trägt den Stand 19. Februar 2026, ihre erste Seite den Stand 30. März 2026. Änderungen sind gelb markiert.
- Die Liste für 2027 ist noch nicht veröffentlicht, erwartet wird sie etwa im Februar 2027.
Für jeden Schlag im Gemeinsamen Antrag tragen Sie in FIONA einen Nutzungscode ein. Welcher Code passt, steht in der Nutzcodeliste, die das Land für jedes Antragsjahr herausgibt. Hier lesen Sie, wie die Liste aufgebaut ist, wie Sie den Code für einen Schlag finden und wo die amtliche Liste steht.
Nutzungsart und Nutzungscode sind zwei verschiedene Angaben
Der Nutzungscode benennt die Kultur, die Art sagt, als welche Fläche sie zählt. Die Nutzcodeliste 2026 führt zu jedem Code in der Spalte „Art“ genau eine Einstufung: AL für Ackerland, GL für Dauergrünland, DK für Dauerkulturen, S für nichtlandwirtschaftliche Fläche. Vier Beispiele aus der Liste:
- 115 Winterweichweizen, Art AL
- 411 Silomais/Silomais-Gemenge, Art AL
- 451 Wiesen (einschl. Streuobstwiesen), Art GL
- 441 Wiesen (Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend), Art AL
Bei den Wiesen entscheidet das Alter der Einsaat. Eine Ackerfläche, die als Grünland genutzt wird, kann in den ersten 5 Jahren mit NC 441, 442 oder 443 codiert werden und bleibt dann Ackerland. Die Spalte „Art“ gilt laut Liste nur für die Direktzahlungen; bei FAKT II, AZL und der Steillagenförderung Grünland zählen diese Flächen zum Grünland.
Anzugeben ist die Hauptkultur zwischen 1. Juni und 15. Juli
Sie tragen die Hauptkultur ein, also die Kultur, die vom 1. Juni bis 15. Juli am längsten auf der Fläche steht. So steht es in den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen 2026, Kapitel 4.3. FIONA bietet im Feld „Nutzungscode“ die zulässigen Codes zur Auswahl an und setzt die Kurzbezeichnung der Kultur selbst ein.
Mit „Daten zur Bearbeitung laden“ übernimmt FIONA die Schläge des Vorjahres samt Nutzungscode ins neue Antragsjahr (FIONA Wegweiser 2026, Kapitel 4.4). Wo die Frucht gewechselt hat, müssen Sie den Code also selbst ändern. Der Code hat Folgen: FIONA bietet die FAKT-Codes passend zum gewählten Nutzungscode an (Kapitel 4.4.9).
So finden Sie den Code für Ihren Schlag
- Bestimmen Sie die Hauptkultur im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli.
- Suchen Sie in der Liste die Kulturgruppe, etwa Getreide, Eiweißpflanzen, Ölsaaten, Ackerfutter, Dauergrünland oder Hackfrüchte.
- Achten Sie auf Winter- und Sommerform. Winterweichweizen hat NC 115, Sommerweichweizen NC 116.
- Lesen Sie die Spalte „Hinweis“. Hinweis 2 heißt, dass Sie wegen GLÖZ 1 das Erstjahr angeben müssen. Hinweis 4 heißt, dass der Code nur gilt, wenn die Liste keinen Code für die angebaute Gattung oder Art hat. Hinweis 6 heißt, dass Sie „Anbau unter Glas“ angeben können.
- Für einige Codes stehen auf Seite 5 und 6 der Liste eigene Regeln, etwa für Kleegras, Blühflächen, Ackerrandstreifen und Lagerflächen.
Beispiel Kleegras mit 40 % Leguminosen
Ein Schlag mit 2,4 ha Kleegras, im Bestand liegt der Leguminosenanteil bei etwa 40 %. Der richtige Code ist NC 422 „Kleegras, Luzerne-Gras-Gemenge“, Art AL. NC 434 ist laut Liste nur für Bestände erlaubt, in denen die Leguminosen mehr als 50 % ausmachen. Das gilt auch, wenn ein früher kleereicher Bestand über die Jahre unter diese Grenze gefallen ist.
NC 422 trägt die Hinweise 2, 5, 20 und 62. Für Sie heißt das:
- Hinweis 2: Die Angabe des Erstjahres ist erforderlich (GLÖZ 1, Entstehung von Dauergrünland).
- Hinweis 5: Die Fläche kann für FAKT II als Hauptfutterfläche gekennzeichnet werden. Ackerfutter zählt auch ohne Kennzeichnung als Hauptfutterfläche.
- Hinweis 20: Für die Öko-Regelung ÖR 2 „Vielfältige Kulturen“ gehört der Schlag zur Hauptfruchtart „Gras- oder andere Grünfutterpflanzen“, zusammen mit NC 424, 441, 442 und 443.
- Hinweis 62: Bei ÖR 6 wird der Code als Ackerfutter der Stufe 2 eingeordnet.
Die Liste gilt für ein Antragsjahr und wird auch im Jahr geändert
Die aktuelle Liste heißt „Codeliste zum Gemeinsamen Antrag 2026“. Sie ist im Lauf des Jahres geändert worden: Die Seiten 2 bis 6 tragen den Stand 19. Februar 2026, die erste Seite den Stand 30. März 2026, Änderungen sind gelb hervorgehoben. Laden Sie die Liste deshalb vor der Antragstellung neu herunter, statt mit einem alten Ausdruck zu arbeiten.
Auf derselben Portalseite stehen zwei weitere Listen mit ähnlichem Namen: die „FAKT II - Nutzcodeliste für FAKT II-Förderantrag“ und die Nutzcodeliste für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz. Für das Flächenverzeichnis im Gemeinsamen Antrag gilt die „Liste zur Codierung der Nutzung (NC) im Flächenverzeichnis“, also die GA-Nutzcodeliste.
Wo die amtliche Nutzcodeliste steht
Die Liste steht auf dem Förderportal des Landes auf der Seite Formulare, Merkblätter, Informationen zum Gemeinsamen Antrag. Der Link heißt „GA - Nutzcodeliste 2026 (PDF-Dokument)“. Herausgeber ist laut Fußzeile das Referat 25 des Landwirtschaftsministeriums (MLR).
Die Liste für 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Erwartet wird sie etwa im Februar 2027, denn die Liste 2026 trägt den Stand 19. Februar 2026. Die Änderungen gegenüber 2026 tragen wir hier ein, sobald die Liste 2027 erscheint.
Unser Rat: Codes vor der Saison durchgehen
Exportieren Sie das Flächenverzeichnis des Vorjahres als CSV-Datei und notieren Sie für jeden Schlag, was im kommenden Jahr zwischen 1. Juni und 15. Juli darauf stehen wird. Wo sich die Kultur ändert, schlagen Sie den neuen Code nach, sobald die neue Liste da ist. In SchlagKlar legen Sie im Schritt „Nutzungen festlegen“ nur fest, was sich gegenüber dem Vorjahr ändert. Wer erfahren will, wann es losgeht, trägt sich auf die Warteliste ein. Was Ihre Flächen ungefähr an Förderung bringen, können Sie vorab auf der Startseite schätzen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Nutzcodeliste für den Gemeinsamen Antrag?
Auf dem Förderportal des Landes, foerderung.landwirtschaft-bw.de, auf der Seite „Formulare, Merkblätter, Informationen zum Gemeinsamen Antrag“. Der Link heißt dort „GA - Nutzcodeliste 2026 (PDF-Dokument)“ und öffnet eine Liste mit sechs Seiten.
Wann kommt die Nutzcodeliste 2027?
Die Liste für 2027 ist noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Erwartet wird sie wie im Vorjahr etwa im Februar, denn die Liste 2026 trägt den Stand 19. Februar 2026. Sobald die neue Liste erscheint, ergänzen wir hier die Änderungen.
Welchen Nutzungscode nehme ich, wenn auf dem Schlag zwei Kulturen im Jahr stehen?
Sie geben die Hauptkultur an. Das ist die Kultur, die zwischen 1. Juni und 15. Juli am längsten auf der Fläche steht. Wird Winterweichweizen erst im Juli geerntet, ist er die Hauptkultur, auch wenn danach eine Zwischenfrucht folgt.
Was bedeuten AL, GL, DK und S in der Nutzcodeliste?
Das ist die Spalte „Art“: AL steht für Ackerland, GL für Dauergrünland, DK für Dauerkulturen und S für nichtlandwirtschaftliche Fläche. Ein Strich heißt, dass sich die Einstufung nach der Kultur auf dem Hauptschlag richtet. Die Angabe gilt laut Liste nur für die Direktzahlungen.
Warum zählt meine neu eingesäte Wiese als Ackerland?
Ackerflächen, die als Grünland genutzt werden, können in den ersten 5 Jahren mit NC 441, 442 oder 443 codiert werden. Sie zählen dann zum Ackerland und dürfen ohne Genehmigung wieder in eine andere Ackernutzung umgewandelt werden. Bei FAKT II, AZL und der Steillagenförderung Grünland SLG zählen sie trotzdem zum Grünland.
Darf ich Mischkulturen oder Sonstige Energiepflanze angeben?
Codes mit Hinweis 4, etwa NC 917 Mischkulturen oder NC 801 Sonstige Energiepflanze (Acker), sind nur erlaubt, wenn die Liste keinen Code für die angebaute Gattung oder Art enthält. Sind Sie zum Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 verpflichtet, reichen Sie mit dem Antrag zusätzlich einen Nachweis der tatsächlich angebauten Gattung oder Art ein.
Quellen
- MLR, Referat 25: Codeliste zum Gemeinsamen Antrag 2026 (GA - Nutzcodeliste 2026), Stand 19. Februar 2026, Seite 1 Stand 30. März 2026https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E1299865769/MLR.LEL/PB5Documents/fiona/2026/Merkblaetter/GA%20-%20Nutzcodeliste%202026.pdf
- Förderportal Baden-Württemberg: Formulare, Merkblätter, Informationen zum Gemeinsamen Antraghttps://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Gemeinsamer+Antrag/Formulare+_+Merkblaetter+_+Informationen+zum+Gemeinsamen+Antrag
- GA - Erläuterungen und Ausfüllhinweise 2026, Kapitel 4.3 „Flächenverzeichnis (FIONA-FLV)“, Feld „Nutzungscode (NC)“https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E-682549887/MLR.LEL/PB5Documents/fiona/2026/Merkblaetter/GA%20-%20Erlaeuterungen%20und%20Ausfuellhinweise%202026.pdf
- FIONA Wegweiser 2026, Kapitel 4.4 (Seite 12) und 4.4.9 (Seite 21)https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E1280782882/MLR.LEL/PB5Documents/fiona/2026/Merkblaetter/FIONA%20Wegweiser%202026.pdf
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